Open Access
Open Access bietet freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien über das Internet ohne eine technische, rechtliche oder finanzielle Barriere. In Open Access publizierte Dokumente sind weltweit frei und schnell zugänglich. Diese Dokumente können ohne zusätzliche Kosten gelesen, heruntergeladen, kopiert, gedruckt und auch weiterverbreitet werden.
Berliner Erklärung
Die "Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" wurde am 22. Oktober 2003 veröffentlicht. Mit sich daran anschließenden jährlichen Konferenzen wurde ein Prozess eingeleitet, der weltweit das Bewusstsein für das Thema Zugänglichkeit von wissenschaftlichen Informationen geschärft hat.
Seitens der Europa-Universität Flensburg wurde die Berliner Erklärung am 30.06.2014 von Prof. Dr. Werner Reinhart unterschrieben – siehe auch Unterzeichner der Berliner Erklärung.
Auf gemeinsame Grundsätze einer "Open-Access-Policy" verständigten sich die Europa-Universität Flensburg und die Hochschule Flensburg in ihrer Erklärung zur Open-Access-Policy vom 18.12.2017.
Publikationsfonds des Landes Schleswig-Holstein für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler
Die Landesregierung hat bis 2024 einen landesweiten Publikationsfonds für Nachwuchswissenschaftler*innen zur Förderung von Open Access in Schleswig-Holstein aufgelegt.
Aus dem Fond können an der Europa-Universität Flensburg und der Hochschule Flensburg Publikationsgebühren bis zu 2.000 € (inkl. Steuern) übernommen werden.
- Förderfähig sind Nachwuchsforschende bis zehn Jahre nach Abschluss der Masterarbeit oder eines vergleichbaren Abschlusses.
- Sie sind Mitglied einer der Flensburger Hochschulen und als "submitting" bzw. "corresponding author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.
- Der Artikel muss in einer reinen Open-Access-Zeitschrift erscheinen, deren Beiträge unmittelbar nach der Veröffentlichung entgeltfrei zugänglich sind. Die Zeitschrift muss anerkannte Qualitätssicherungsstandards erfüllen (wie z.B. eine Aufführung im "Directory of Open Access Journals", https://doaj.org).
Die Prüfung durch die Autor*innen sollte bei Think-Check-Submit (http://thinkchecksubmit.org) bereits erfolgt sein. - Hybride Finanzierungen nach dem Modell "Open Choice" sind nicht förderfähig, d.h., das "Freikaufen" einzelnen Artikel aus ansonsten subskriptionspflichtiger Zeitschriften wird nicht unterstützt.
- Eine Förderung erfolgt nur, wenn andere Fördermittel (z.B. DFG-Publikationszuschüsse) nicht in Anspruch genommen werden, insbesondere, wenn es sich um publizierte Ergebnisse aus Drittmittelprojekten handelt.
- Ein Antrag auf Kostenübernahme kann nur erfolgen, wenn der Artikel bei einer Zeitschrift eingereicht wurde.
Dieses Formular ist auszufüllen und in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adressen zu richten:- Angehörige der Europa-Universität Flensburg:
Zentrale Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer: forschungsausschuss-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de sowie
Open-Access-Beauftragte/r: oa-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@zhb-flensburg.de - Angehörige der Hochschule Flensburg:
Präsidiumsbeauftrage/r Technologie- und Wissenstransfer: transfer-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@hs-flensburg.de sowie
Open-Access-Beauftragte/r: oa-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@zhb-flensburg.de
- Angehörige der Europa-Universität Flensburg:
- In die geförderte Publikation ist ein Hinweis auf die Förderung aufzunehmen, wie z. B.: "We acknowledge financial support by Land Schleswig-Holstein within the funding programme Open Access Publikationsfonds."
- Die Einzelförderung beträgt maximal 2000 € (inkl. Steuern) pro Artikel.
- Die Rechnung muss innerhalb eines Monats nach Eingang eingereicht werden.
- Die originäre Dissertation wird nicht gefördert.
- Die Autor*innen reichen ihren Artikel bei einer Open-Access-Zeitschrift ein. Die Entscheidung für eine bestimmte Zeitschrift liegt bei den Autor*innen. Der/die Open-Access-Beauftragte ist auf Wunsch gerne bei der Suche behilflich. Wenn der Artikel angenommen wird, erhalten die Autor*innen eine Nachricht über die anfallenden Publikationsgebühren.
- Die Autor*innen richten einen Antrag an den/die Open-Access-Beauftragte/n. Diese/r prüft die Seriosität der ausgewählten Open-Access-Zeitschrift sowie die Einhaltung der Förderkriterien des Publikationsfonds und ob die notwendige Summe zur Verfügung steht. Er/sie teilt den Autor*innen mit, dass, sofern vorhanden, die gewünschten Mittel reserviert sind. Die Mittel sind ab Bestätigung durch den/die Open-Access-Beauftragte/n für sechs Monate reserviert. In dieser Zeit haben sich die Autor*innen um eine Entscheidung über die Annahme zum Review zu bemühen.
- Wird der Artikel innerhalb der sechs Monate zum Review angenommen, werden die Mittel fest für die Autor*innen bis zur Veröffentlichung des Artikels reserviert.
- Angehörige der Europa-Universität Flensburg: Richten Sie Ihren digitalen Antrag inkl. Artikel und alle Anlagen an den Zentrale Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer: forschungsausschuss-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de sowie
Open-Access-Beauftragte/r: oa-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@zhb-flensburg.de - Angehörige der Hochschule Flensburg: Präsidiumsbeauftrage/r Technologie- und Wissenstransfer: transfer-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@hs-flensburg.de sowie
Open-Access-Beauftragte/r: oa-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@zhb-flensburg.de
- Angehörige der Europa-Universität Flensburg: Richten Sie Ihren digitalen Antrag inkl. Artikel und alle Anlagen an den Zentrale Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer: forschungsausschuss-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
- Die Gremien entscheiden darüber, ob der Artikel aus dem Fonds gefördert werden soll oder nicht.
An der Europa-Universität Flensburg ist dies der Zentrale Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer. Der Zentrale Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer der Europa-Universität Flensburg entscheidet über Anträge, die i.d.R. bis vierzehn Tage vor Sitzungsbeginn eingereicht wurden.
An der Hochschule Flensburg der die/der Präsidiumsbeauftragte/r Technologie- und Wissenstransfer.
Der/die Open-Access-Beauftragte/r entscheidet nicht über die Förderung. - Bei Zustimmung der Hochschulgremien und Annahme des Artikels wird den Autor*innen nach Veröffentlichung eines Artikels eine Rechnung zugesandt. Das Original dieser Rechnung ist an die/den Open-Access-Beauftragte/n zu richten. Auf dieser Verlagsrechnung müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Rechnungsadressat (submitting / corresponding author unter seiner/ihrer Dienstanschrift)
- Rechnungssteller (=Verlag)
- Rechnungsgegenstand (=genauer Titel des Artikels)
- Publikationsorgan
- Datum der Rechnungsstellung
- Rechnungs- oder Bestellnummer
- Bei Rechnungen aus dem Ausland (auch dem EU-Ausland): Nettorechnung unter Angabe der UID (Unmsatzsteuer-Identifikationsnummer, engl. VAT identification number) der Hochschule sowie der UID des Verlages.
- Sollten Autor*innen in private Vorleistung getreten sein, ist ein Zahlungsnachweis vorzulegen (z.B. Kreditkarten-/Buchungsbeleg). Bei Auslandsrechnungen muss noch eine MwSt in Höhe von 19% von der jeweiligen Hochschule abgeführt werden.
• Europa-Universität Flensburg:
Die Geschäftsführung des Zentralen Ausschusses für Forschung und Wissenstransfer der EUF.
• Hochschule Flensburg:
Der/die Präsidiumsbeauftragte/r Technologie- und Wissenstransfer.
• Open-Access-Beauftragte/r der beiden Flensburger Hochschulen.
Antrag auf Kostenübernahme von Publikationsgebühren über den Open Access-Publikationsfonds der Europa-Universität Flensburg und Hochschule Flensburg.
Publikationsfonds der Flensburger Hochschulen Merkblatt für Antragstellende und Verfahrensweg
Publikationsförderungen durch den Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer an der Europa-Universität Flensburg (Stand 04/2024)
Open-Access-Infopoint Schleswig-Holstein
Neuigkeiten rund um Open Access, zu Veranstaltungen, aktuellen Entwicklungen, sowie zu den regionalen Initiativen und Projekten finden Sie beim Open-Access-Infopoint Schleswig-Holstein. Das Online-Portal bietet überdies praxisnahe Informationen zu ausgewählten Themenfeldern des Publizierens im Open Access, es bündelt und vernetzt die Kompetenzen im Land. Mitmachen erwünscht.
Weitere Informationen und Open Access Quellen
Viele Hinweise, Erklärungen und Texte zu OA finden sich in dieser Informationsplattform.
Zahlreiche Zeitschriften und andere Texte sind seit 2001 Open Access veröffentlicht worden. Sie sind weitgehend verzeichnet im Directory of Open Access Journals (DOAJ). Dort sind derzeit über 10.000 Open Access Journals verzeichnet und alle Artikel einzeln suchbar.
Das Directory of Open Access Books (DOAB) verzeichnet kostenlos zugängliche E-Books.
Henning LorenzenM.Sc.
Open-Access-Beauftragter
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Bianca Zaudtke
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