- Jeder Lehrende kann einen Dauerapparat mit maximal 20 Printmedien einrichten.
- E-Medien sind in der Menge nicht begrenzt.
- Der Dauerapparat kann für maximal 3 Jahre beantragt werden.
- Die Medien behalten ihre regulären Standorte in der ZHB und sind nicht ausleihbar.
- Audiovisuelle Medien können nicht in den Dauerapparat gemeldet werden.
- Es kann pro Titel nur ein Exemplar zu Seminarliteratur oder Dauerapparatexemplar erklärt werden.
- Bei Titeln die bereits als Präsenzbestand existieren (Lesesaal, Seminarliteratur, Dauerapparat, Zeitschrift) wird kein weiteres Exemplar in den Dauerapparat gestellt.
- Die am Sonderstandort üblichen Ausleihbedingungen bleiben bei Zeitschriften erhalten.