Nutzungsbedingungen

Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung der Zentralen Hochschulbibliothek (ZHB).

Ausleihbedingungen

Sie können über das Onlineformular einen Bibliotheksausweis beantragen. Der Bibliotheksausweis kann nach der angegebenen Frist gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden.
Sollte noch kein Nachweis Ihrer Person auf der Internetseite Ihrer Hochschule bestehen, bringen Sie bitte einen Beschäftigungsnachweis Ihrer Hochschule mit.

Bitte beachten Sie zur Nutzung der Bibliothek die Informationen zur Ausleihe. Der Bibliotheksausweis wird für jede Ausleihaktion benötigt.
Lehrende können neben der Regelausleihe (28 Tage) die Dozentenleihe (200 Tage) nutzen. Die Dozentenleihe ist auf ein Maximum von 50 Medien zeitgleich beschränkt.

Fernleihbedingungen

Um den Fernleihservice zu nutzen ist ein Fernleih-Guthaben notwendig. Für Lehrende besteht die Möglichkeit Ihre Fernleihen über die Institute/Fachbereiche abrechnen zu lassen.
Die Nutzung dieses Services klären Sie bitte mit Ihrem Institut/Fachbereich.
Unter Fernleih-Guthaben online beantragen können Sie 20 Fernleiheinheiten beantragen. Weitere Informationen zur Fernleihe finden Sie unter Fernleihe.

Für die Abholung von Fernleihen ist die Vorlage des Bibliotheksausweises notwendig.

Gebühren

Die Gebührenordnung der ZHB gilt auch für Lehrende.
Einzige Ausnahme bildet die Vormerkgebühr. Sie wird bei Lehrenden nicht erhoben.