• Je Veranstaltung kann eine Seminarliteraturliste mit maximal 20 Printmedien eingereicht werden.
• Innerhalb der eingerichteten Seminarliteratur kann die Anzahl der Printmedien variabel verteilt werden, solange die sich ergebende Obergrenze nicht überschritten wird.
• E-Medien sind in der Menge nicht begrenzt.
• Seminarliteratur kann für ein Semester beantragt werden.
• Die Medien behalten ihre regulären Standorte in der ZHB und sind nicht ausleihbar.
• Medien mit dem Standort "Theke" können nicht in die Seminarliteratur gemeldet werden.
• Es kann pro Titel nur ein Exemplar zu Seminarliteratur oder Dauerapparatexemplar erklärt werden.
• Bei Titeln die bereits als Präsenzbestand existieren (Lesesaal, Seminarliteratur, Dauerapparat, Zeitschrift) wird kein weiteres Exemplar in die Seminarliteratur gestellt.
• Die am Sonderstandort üblichen Ausleihbedingungen bleiben bei Präsenzbestand aus dem Lesesaal und Zeitschriften erhalten.