Leihfristen
Die Leihfrist für alle Medien, die nicht zum Präsenzbestand oder sonstigen Sonderbeständen gehören, beträgt 4 Wochen.
Bestände aus dem Präsenzbestand (Nachschlagewerke im Katalogsaal, gebundene Zeitschriften im Zeitschriftenmagazin im Untergeschoss) können in der Regel über Nacht (ab einer Stunde vor Schließung der Bibliothek bis eine Stunde nach Öffnung der Bibliothek) und übers Wochenende (von Freitagmittag ab 13:00 Uhr bis Montagmorgen 10:00 Uhr) entliehen werden.
Sonderbestände (Zeitungen, Zeitschriftenhefte des laufenden Jahrgangs, Semesterapparate, Bibliographien u.a.) können grundsätzlich nicht entliehen werden.
Mahnungen
Beachten Sie unbedingt die Leihfrist der von Ihnen entliehenen Medien. Wird ein von Ihnen entliehenes Medium nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist aber von anderer Seite vorgemerkt, ergeht bereits am Tage nach Ablauf der Leihfrist an Sie eine kostenpflichtige Mahnung in Höhe von 1,00 € pro Medium. Alle nicht vorgemerkten Medien, die nicht fristgerecht zurückgegeben oder verlängert werden, haben eine Kulanzfrist von 7 Tagen. Am 8. Tag nach Ablauf der Leihfrist ergeht auch ohne Vormerkung eine kostenpflichtige Mahnung, nach Ablauf von jeweils weiteren 14 Tagen erfolgt die 2. bzw. 3. Mahnung, die die Kosten pro Medium jeweils um 3,00 bzw. 5,00 € erhöhen.
Ist Ihr Bibliotheksausweis abgelaufen oder die Forderungen auf Ihrem Forderungskonto übersteigen 10,00 €, sind keine Ausleihen, Verlängerungen und Vormerkungen mehr möglich. Das gleiche gilt, wenn an Sie bereits eine 3. Mahnung ergangen ist. Melden Sie sich in diesen Fällen bitte umgehend in der Bibliothek.
Wenn Sie Forderungen begleichen, lassen Sie sich bitte immer den Kassenbon geben und heben Sie diesen solange auf, bis Sie sich überzeugt haben, dass die Forderungen von Ihrem Konto gelöscht sind. Der Kassenbon ist für Sie das einzige Mittel, Ihre Zahlung zu beweisen.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft läuft bei Studierenden nach 200 Tagen, bei Dozenten und Gastnutzern nach 1 Jahr aus. Die Verlängerung kann nur an der Ausleihtheke vorgenommen werden. Studierende müssen dazu ihren aktuellen Studienausweis, Gastnutzer einen gültigen Personalausweis vorlegen. Auch eine telefonische Verlängerung mit Nachreichen des entsprechenden Ausweises ist möglich.
Verlängerungen
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise zur Ausleihe und Verlängerung von Medien:
Der Bibliotheksausweis hat eine begrenzte Laufzeit, die bei Studenten 200 Tage, bei Gastnutzern 1 Jahr beträgt. Nach Ablauf dieser Frist erscheint auf dem Leserkonto die Meldung "Mitgliedschaft ausgelaufen". Melden Sie sich dann bitte umgehend an der Ausleihtheke, die Laufzeit Ihres Ausweises wird gegen Vorlage des Studienausweises bei Studenten und des Personalausweises bei Gastnutzern verlängert. Es ist auch eine Verlängerung per Telefon möglich, der entsprechende Ausweis muss beim nächsten Besuch in der Bibliothek nachgereicht werden.
Verlängerungen der Leihfristen der Medien müssen von Ihnen selbst vorgenommen werden. Dazu klicken Sie Benutzerdaten an, die dann einzugebende Benutzer-Nr. steht auf Ihrem Bibliotheksausweis, das Passwort sind die ersten drei Buchstaben Ihres Familiennamens, der erste groß geschrieben. Sollte in diesen Buchstaben ein Umlaut enthalten sein, wird dieser aufgelöst, dann umfasst das Passwort vier Buchstaben. Bitte beachten Sie, dass jeweils nur 10 Medien auf einer Seite des Bildschirmes stehen, d.h.: wenn Sie mehr als 10 Medien verlängern möchten, müssen Sie zur nächsten Bildschirmseite weiterblättern. Sie können direkt von hier aus Verlängerungen vornehmen.
Sind von Ihnen entliehene Medien bereits fünfmal verlängert worden, so können die Mitarbeiter an der Ausleihtheke noch eine Verlängerung vornehmen, danach müssen diese Medien zurückgegeben werden. Liegt keine Vormerkung vor, können Sie die gleichen Medien gleich wieder entleihen.
Vormerkungen
Ist ein Buch, das Sie entleihen möchten, ausgeliehen, besteht die Möglichkeit der Vormerkung.
Dazu klicken Sie in der entsprechenden Titel-Vollanzeige Vormerken an.

Sie sehen dann, bis wann das Buch ausgeliehen ist und können entscheiden, ob eine Vormerkung für Sie in Frage kommt. Bitte beachten Sie auch, ob es bereits Vormerkungen gibt. Auch das wird angezeigt. Das System akzeptiert 3 Vormerkungen. Nach Eingabe Ihrer Benutzer-Nr. und Ihres Passwortes können Sie den Titel vormerken.
Sie werden per Post informiert, wenn das von Ihnen vorgemerkte Buch zurückgegeben worden ist. Es steht 10 Tage an der Ausleihtheke für Sie bereit. Danach wird es in den Bestand zurückgestellt.
Vormerkungen sind stets kostenpflichtig, und zwar entsteht die Forderung in Höhe von 0,50 € pro Vormerkung dann, wenn die Vormerkung ins EDV-System eingegeben wird. Entgegen der Mitteilung im System werden die Vormerkungen in der ZHB Flensburg nicht storniert.


