Beantragung Seminarliteratur und Dauerapparate

Für die Bereitstellung studienrelevanter Literatur sollen bevorzugt Lernplattformen und elektronische Ressourcen genutzt werden. In Fällen, wo dies nicht umsetzbar ist, besteht die Möglichkeit, in der ZHB einen Dauerapparat sowie veranstaltungsbezogene Seminarliteratur einzurichten.

Hinweise
  • In der Literaturliste sind sowohl Medien aus dem Bestand als auch bereits bestellte Medien einzutragen.
  • Sollte ein Titel als Printausgabe und als E-Book vorhanden sein, wird immer das E-Book eingepflegt.
  • Anträge, die nicht über das Antragsformular abgeschickt wurden sowie unvollständig oder falsch ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet.
Seminarliteratur Dauerapparat
  • Je Veranstaltung kann eine Seminarliteraturliste mit maximal 20 Printmedien eingereicht werden.
  • Innerhalb der eingerichteten Seminarliteratur kann die Anzahl der Printmedien variabel verteilt werden, solange die sich ergebende Obergrenze nicht überschritten wird.
  • E-Medien sind in der Menge nicht begrenzt.
  • Seminarliteratur kann für ein Semester beantragt werden.
  • Die Medien behalten ihre regulären Standorte in der ZHB und sind nicht ausleihbar.
  • Audiovisuelle Medien können nicht in die Seminarliteratur gemeldet werden.
  • Es kann pro Titel nur ein Exemplar zu Seminarliteratur oder Dauerapparatexemplar erklärt werden.
  • Bei Titeln die bereits als Präsenzbestand existieren (Lesesaal, Seminarliteratur, Dauerapparat, Zeitschrift) wird kein weiteres Exemplar in die Seminarliteratur gestellt.
  • Die am Sonderstandort üblichen Ausleihbedingungen bleiben bei Zeitschriften erhalten.
  • Es ist jederzeit möglich die Seminarliteratur per Email bis zur Obergrenze ergänzen zu lassen. Die betreffende Seminarliteratur sowie Autor, Titel, Erscheinungsjahr und Signatur des jeweiligen Werkes sind in der Email zu nennen.
  • Jeder Lehrende kann einen Dauerapparat mit maximal 20 Printmedien einrichten.
  • Die Obergrenze für Printmedien ist bindend, da keine Umverteilung mit der Seminarliteratur erfolgt.
  • E-Medien sind in der Menge nicht begrenzt.
  • Der Dauerapparat kann für maximal 3 Jahre beantragt werden.
  • Die Medien behalten ihre regulären Standorte in der ZHB und sind nicht ausleihbar.
  • Audiovisuelle Medien können nicht in den Dauerapparat gemeldet werden.
  • Es kann pro Titel nur ein Exemplar zu Seminarliteratur oder Dauerapparatexemplar erklärt werden.
  • Bei Titeln die bereits als Präsenzbestand existieren (Lesesaal, Seminarliteratur, Dauerapparat, Zeitschrift) wird kein weiteres Exemplar in den Dauerapparat gestellt.
  • Die am Sonderstandort üblichen Ausleihbedingungen bleiben bei Zeitschriften erhalten.
  • Es ist jederzeit möglich den Dauerapparat per Email bis zur Obergrenze ergänzen zu lassen. Autor, Titel, Erscheinungsjahr und Signatur des jeweiligen Werkes sind in der Email zu nennen.
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